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ABSTAND AUF DEM HOF

Ab morgen gilt unter anderem zusätzlich zu den bestehenden Regelungen:

“In der Schule besteht eine Pflicht zum Tragen einer MNB in geschlossenen Räumen. Auf Freiflächen des Schulgeländes gilt die Pflicht zum Tragen einer MNB nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.[…]”

Siehe auch: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#aktuell